Turn- und Sportverein Eintracht Wiesbaden 1846 J.P.

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    Kündigung

    Gekündigt werden kann halbjährlich zum 30.06. und 31.12. eines Jahres. Die Kündigung muss spätestens sechs Wochen vorher dem Verein vorliegen. Sie kann entweder per Post oder per E-Mail als PDF an die Geschäftsstelle geschickt werden. Ausstehende Beiträge müssen vor dem endgültigen Austritt vollständig beglichen werden. Bei ungültigem oder nicht ausgefülltem Datum wählen wir den nächstmöglichen Zeitpunkt zum kündigen.
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